Fall 1995-002N

Schriftzug: «Wir kriegen euch alle, ihr Scheiss-Kanaken»

Zürich

Verfahrensgeschichte
1995 1995-002N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Ethnie
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Jugendliche
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der jugendliche Angeklagte schrieb den Schriftzug «Wir kriegen euch alle ihr Scheiss-Kanaken!" auf die Sitzbank einer Bushaltestelle. Er versuchte am nächsten Tag, den Schriftzug zu entfernen, was ihm nicht gelang. Der Angeklagte gehörte zum Zeitpunkt der Tat zum Kreis der Skinhead-Szene in Zürich und ist wegen weiterer Vergehen im Zusammenhang mit Vorfällen in der Szene angeklagt.

Die Strafverfolgungsbehörde qualifizierte die Äusserung als öffentlichen Aufruf zu Hass und Diskriminierung im Sinne von Abs. 1 («Wir kriegen euch alle») sowie als Herabsetzung in einer gegen die Menschenwürde der betroffenen Ethnien verstossende Weise im Sinne von Abs. 4 Hälfte 1 («Scheiss-Kanaken»). (E.II.1)

Entscheid

Verurteilung zu einer unentgeltlichen Arbeitsleistung von 10 Tagen wegen Sachbeschädigung, Rassendiskriminierung und Landfriedensbruch.