Fall 1999-035N

Graffiti: «Hakenkreuz» und «Sieg Heil, Ausländer raus»

Solothurn

Verfahrensgeschichte
1999 1999-035N 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Jugendliche
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Angeschuldigte besprayte im November 1995 eine Fassade auf einer Fläche von 2 mal 2 m mit einem «Hakenkreuz» und dem Schriftzug «Sieg Heil, Ausländer raus». Der angeschuldigte jugendliche Täter beging weitere Sachbeschädigungen, Diebstähle und Einbrüche.

Die 1. Instanz verurteilte den Angeschuldigten u.a. wegen Sachbeschädigung und Rassendiskriminierung zu 6 Monaten Einschliessung bedingt.

Entscheid

Verurteilung des Angeschuldigten zu 6 Monaten Einschliessung, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges mit einer Probezeit von 2 Jahren wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfachen Diebstahlsversuchs, mehrfacher Sachbeschädigung, Rassendiskriminierung etc. Er wird während der Probezeit unter Schutzaufsicht gestellt.