Fall 2000-036N

Der Sachverhalt ist nicht bekannt

Bern

Verfahrensgeschichte
2000 2000-036N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Das Urteil enthält keine Angaben über den Sachverhalt und keine rechtlichen Würdigungen durch die Strafverfolgungsbehörde.

Entscheid

Verurteilung zu 5 Tagen Gefängnis bedingt und einer Busse von Fr. 500.-- mit Eintrag im Strafregister. Die Probezeit wird auf 2 Jahre angesetzt.