Fall 2000-036N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2000 | 2000-036N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Das Urteil enthält keine Angaben über den Sachverhalt und keine rechtlichen Würdigungen durch die Strafverfolgungsbehörde.
Verurteilung zu 5 Tagen Gefängnis bedingt und einer Busse von Fr. 500.-- mit Eintrag im Strafregister. Die Probezeit wird auf 2 Jahre angesetzt.