Fall 2002-008N

Sachverhalt ist nicht bekannt

Luzern

Verfahrensgeschichte
2002 2002-008N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Gegen die Angeschuldigte und deren Tochter wurde von der Geschädigten Strafanklage wegen Drohung, Verleumdung und Rassendiskriminierung eingereicht. Die Strafklage wurde ohne Klagebegründung eingegeben und diese konnte im nachhinein von der Klägerin aufgrund deren Wegweisung aus der Schweiz nicht mehr eingeholt werden. Die Strafuntersuchung wird mangels Klagebegründung und folglich mangels Beweisen eingestellt.

Entscheid

Einstellung der Strafuntersuchung.