Fall 2007-019N

Kleber mit der Aufschrift «Juden sind hier unerwünscht»

Zürich

Verfahrensgeschichte
2007 2007-019N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Nachbarschaft
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Angeklagte brachte an der Aussenseite seiner Wohnungstüre für zirka 13 Stunden während des Tages einen Kleber mit der Aufschrift «Juden sind hier unerwünscht» an.

Damit setzte er die Juden als Völkergruppe in ihrer Würde herab, musste doch der, der im (öffentlich zugänglichen) Treppenhaus vorbeiging, diesen Kleber sehen und sich – sollte er jüdischen Glaubens sein – ohne Grund damit konfrontiert sehen, dass er in diesem Haus und speziell beim Angeschuldigten, allein aufgrund der Tatsache, dass er Jude ist, unerwünscht sei.

Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.-, insgesamt CHF 300.-, und einer Busse von CHF 300.- verurteilt.

Entscheid

Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.-, insgesamt CHF 300.-, und einer Busse von CHF 300.- verurteilt.