Fall 2008-048N

Rassistische Äusserungen

Bern

Verfahrensgeschichte
2008 2008-048N Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Neben verschiedenen Verstössen gegen das Strafrecht (versuchte Nötigung, Beschimpfung etc.) äusserte der Beschuldigte sich öffentlich dahingehend, dass man alle Juden vergasen soll.

Entscheid

Der Beschuldigte wurde der versuchten Nötigung, der Rassendiskriminierung, der Beschimpfung, sowie der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des Verursachens von Nachtlärm und unanständigen Benehmens schuldig gesprochen. Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen von 110.00 verurteilt. Ferner wird der Beschuldigte zu einer Busse von 2000.00 verurteilt. Er trägt die Verfahrenskosten inkl. Auslagen von Fr. 700.00.