Fall 2008-048N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2008 | 2008-048N | Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Wort |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte |
Ideologie | Antisemitismus |
Neben verschiedenen Verstössen gegen das Strafrecht (versuchte Nötigung, Beschimpfung etc.) äusserte der Beschuldigte sich öffentlich dahingehend, dass man alle Juden vergasen soll.
Der Beschuldigte wurde der versuchten Nötigung, der Rassendiskriminierung, der Beschimpfung, sowie der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des Verursachens von Nachtlärm und unanständigen Benehmens schuldig gesprochen. Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen von 110.00 verurteilt. Ferner wird der Beschuldigte zu einer Busse von 2000.00 verurteilt. Er trägt die Verfahrenskosten inkl. Auslagen von Fr. 700.00.