Fall 2009-042N

Antisemitische Äusserungen im Zug 2

Zürich

Verfahrensgeschichte
2009 2009-042N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Angeschuldigte hat sich zusammen mit seinem Begleiter und sich gegenseitig in Art und Qualität der Äusserungen überbietend, öffentlich und lautstark in einem ordentlich besetzten Bahnwagen dahingehend geäussert, dass man Juden am besten vergasen sollte, man alle Judenfrauen bumsen sollte, Juden alles Säue und unter aller Sau seien und die Deutschen im 3. Reich ihre Arbeit nicht richtig erledigt hätten. An den Äusserungen nahmen die Passagiere, darunter eine Jüdin, Anstoss.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Angeschuldigtenwegen Rassendiskriminierung schuldig. Er wird mit 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit bestraft.