Fall 2011-009N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2011 | 2011-009N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen; Jugendliche |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Medien (inkl. Internet) |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Angeklagte erstellte, mit Angaben und Foto einer anderen Person, einen Account bei einem Community Center. Unter diesem Account drohte er ein Massaker an, welches auf einem Schulgelände stattfinden sollte. Den Eintrag beendete er mit Heil Hitler.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärte ihn der Rassendiskriminierung, Schreckung der Bevölkerung und falscher Anschuldigung schuldig.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Angeklagten unter anderem der Rassendiskriminierung schuldig und verurteilt ihn zu einer persönlichen Leistung von drei Tagen.