Fall 2011-009N

«Heil Hitler» in Eintrag bei einem Community Center

Bern

Verfahrensgeschichte
2011 2011-009N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen;
Jugendliche
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Medien (inkl. Internet)
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Angeklagte erstellte, mit Angaben und Foto einer anderen Person, einen Account bei einem Community Center. Unter diesem Account drohte er ein Massaker an, welches auf einem Schulgelände stattfinden sollte. Den Eintrag beendete er mit „Heil Hitler“.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärte ihn der Rassendiskriminierung, Schreckung der Bevölkerung und falscher Anschuldigung schuldig.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Angeklagten unter anderem der Rassendiskriminierung schuldig und verurteilt ihn zu einer persönlichen Leistung von drei Tagen.