Fall 2012-002N

Juden als «nationale Feinde»

Bern

Verfahrensgeschichte
2012 2012-002N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2);
Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien)
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte schaltete über eine Internet-Plattform eine Geheimliste «nationaler Feinde» auf, welche unter Buchstabe B die Kategorie «Juden oder Bezug zum Judentum» beinhaltete und zitierte mehrfach die «Protokolle der Weisen von Zion». Die durch ein Gutachten festgestellte mittelgradige Verminderung der Schuldfähigkeit wurde in der Strafzumessung entsprechend berücksichtigt.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 30.00, mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 4 Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00.