Fall 2012-002N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2012 | 2012-002N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2); Leugnung von Völkermord (Abs. 4 Hälfte 2) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Internet (ohne Soziale Medien) |
Ideologie | Antisemitismus |
Der Beschuldigte schaltete über eine Internet-Plattform eine Geheimliste «nationaler Feinde» auf, welche unter Buchstabe B die Kategorie «Juden oder Bezug zum Judentum» beinhaltete und zitierte mehrfach die «Protokolle der Weisen von Zion». Die durch ein Gutachten festgestellte mittelgradige Verminderung der Schuldfähigkeit wurde in der Strafzumessung entsprechend berücksichtigt.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 30.00, mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 4 Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 150.00.