Fall 2021-042N

Beschimpfung gegen Kinder

St. Gallen

Verfahrensgeschichte
2021 2021-042N Der Beschuldigte wird von der Anklage der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass freigesprochen.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Hautfarbe)

Kurzfassung

Der Beschuldigte habe dem Jungen freilich «Schnudderi» ausgeteilt, es seien aber auch gegenüber den Geschwistern Beleidigungen ausgesprochen worden. Ein weiterer Junge, der beim Geschehen ebenfalls anwesend war, sagte aus, dass der Beschuldigte die Geschwister mit Wörtern wie «Bürschtli» oder «Rotzbengel» beschimpft habe.

Sachverhalt

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen zehnjährigen Jungen, der verbotenerweise einen Fussweg mit dem Fahrrad befuhr, zurechtgewiesen und diesem sowie seinen heraneilenden Schwestern gegenüber tätlich geworden zu sein. Zudem soll er die Geschwister rassistisch beschimpft haben. Der Beschuldigte wird von der Anklage der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass freigesprochen.

Rechtliche Erwägungen


Entscheid

Es sei zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte gegenüber dem Jungen o.g. Aussagen gemacht und ihn zurechtgewiesen habe, weil er mit dem Fahrrad auf dem mit einem Fahrverbot belegten Fussweg unterwegs war. Der Beschuldigte habe also nicht nur Personen mit bestimmter Hautfarbe angehalten, sondern jede Person, die das Fahrverbot missachtete. Insgesamt sei daher zweifelhaft, ob sich der Beschuldigte rassistisch geäussert habe. Von der Anklage der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass ist er demnach freizusprechen.