Fall 2021-097N

Rassistische Beschimpfungen gegen Postautochauffeur

Wallis

Verfahrensgeschichte
2021 2021-097N Der Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Ethnie
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Beschuldigte beschimpfte als Fahrgast den Postautochauffeur mit den Worten «scheiss Ausländer», «Arschloch», «Jugo», «Idiot» und «verschwinde von hier».
Der Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.

Sachverhalt

Der Beschuldigte beschimpfte als Fahrgast den Postautochauffeur heftig.
Der Postautochauffeur war damit beschäftigt, die Passagiere auf die verschiedenen Postbusse zu verteilen. Der Beschuldigte kam ohne zuvor provoziert worden zu sein, auf diesen zu und beschimpfte ihn mit den Worten «scheiss Ausländer», «Arschloch», «Jugo», «Idiot» und «verschwinde von hier».
Der Beschuldigte war sich in seinem Handeln bewusst, dass die Beschimpfungen den Postchauffeur in dessen Ehre verletzten. Er war jedoch dermassen zornig über den Fahrstil des Chauffeurs, dass er ihn mit seinen Worten verletzen wollte und ihn in der Folge auch beschimpfte.

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB sowie der Beschimpfung i.S.v. Art.177 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 100.00 verurteilt.