Fall 2021-097N
Wallis
Verfahrensgeschichte | ||
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2021 | 2021-097N | Der Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | Ethnie |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien |
Tatmittel | Wort |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte |
Ideologie | Rassismus (Nationalität / Herkunft) |
Der Beschuldigte beschimpfte als Fahrgast den Postautochauffeur mit den Worten «scheiss Ausländer», «Arschloch», «Jugo», «Idiot» und «verschwinde von hier».
Der Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte beschimpfte als Fahrgast den Postautochauffeur heftig.
Der Postautochauffeur war damit beschäftigt, die Passagiere auf die verschiedenen Postbusse zu verteilen. Der Beschuldigte kam ohne zuvor provoziert worden zu sein, auf diesen zu und beschimpfte ihn mit den Worten «scheiss Ausländer», «Arschloch», «Jugo», «Idiot» und «verschwinde von hier».
Der Beschuldigte war sich in seinem Handeln bewusst, dass die Beschimpfungen den Postchauffeur in dessen Ehre verletzten. Er war jedoch dermassen zornig über den Fahrstil des Chauffeurs, dass er ihn mit seinen Worten verletzen wollte und ihn in der Folge auch beschimpfte.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB sowie der Beschimpfung i.S.v. Art.177 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 100.00 verurteilt.