Cas 2000-007N

Einfuhr von revisionistischer Literatur in die Schweiz

Schaffhouse

Historique de la procédure
2000 2000-007N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein. Einziehung der sichergestellten Bücher.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Propagation de matériel raciste
Environnement social Art et science
Idéologie Antisémitisme;
Révisionnisme

Synthèse

Der Angeschuldigte wollte Exemplare der Bücher «Die kommende Diktatur der Humanität», Band 2 und 3, «Der Vertrag von Maastricht, Endlösung Europa», Teil I und II, «Ja zu Europa heisst NEIN zu Maastricht!", «666 - Die Zahl des Tieres» zum Zwecke des Verkaufs in der Schweiz einführen. Die Bücher wurden von der Zollverwaltung sichergestellt. Die fraglichen Bücher fallen alle unter Art. 261bis StGB.

Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Angeschuldigten ein, weil das Stadium der straflosen Vorbereitungshandlung nicht überschritten worden sei. Aufgrund der Sicherstellung durch die Zollverwaltung kam es zu keiner Einfuhr und keinem Verkauf der Bücher. Es konnte dem Angeschuldigten auch nicht nachgewiesen werden, dass er diese Bücher in seiner Publikationsreihe oder andersweitig zum Kauf angeboten habe.

Décision

Einstellung des Ermittlungsverfahrens und Einziehung und Vernichtung der sichergestellten Bücher gemäss Art. 58 StGB.