Cas 2000-017N

Polizist beschimpft Fahrende auf einem Rastplatz

Schaffhouse

Historique de la procédure
2000 2000-017N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Publiquement (en public)
Mots-clés
Auteurs Employés du service public
Victimes Yéniches, Manouches/Sintés, Roms
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Lieux publics
Idéologie Anti-tziganisme

Synthèse

Anfang Mai 1999 beschimpfte der angeschuldigte Polizeibeamte auf einem Rastplatz für Fahrende drei Personen mit den Worten «Ihr Dreckzigeuner, schade dass man euch nicht vergast hat! Ihr Zigeuner meint sowieso, alles was nicht los ist, könnt ihr klauen! Zigeuner scheissen überall hin! Schade, dass es in der Nazi-Zeit daneben ging!"

Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein, weil sich die inkriminierten Äusserungen mangels neutraler Zeugen nicht nachweisen lassen. Zudem sei das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit nicht gegeben, da nur fünf Personen zugegen waren.

Décision

Einstellung des Ermittlungsverfahrens.