Cas 2000-050N
Lucerne
Historique de la procédure | ||
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2000 | 2000-050N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Personnes noires / PoC; Etrangers et membres d'autres ethnies; Requérants d'asile |
Moyens utilisés | Déclarations orales |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Racisme (nationalité / origine); Racisme (couleur de peau) |
Der Angeschuldigte hat im September 2000 einen flüchtenden Ladendieb schwarzer Hautfarbe festgehalten. Gemäss den Angaben der Anzeigeerstatterin habe der Angeschuldigte den schwarzen Mann mit der Faust bedroht und mit Ausdrücken wie «Saucheib, Scheissausländer, huere Neger und Scheinasylanten, welche nur zum Stehlen kommen würden, das Ausländerpack solle raus» beschimpft. Diese Aussage wurde von einer weiteren Person bestätigt. Der Angeschuldigte hingegen bestritt jemals solche Äusserungen getätigt zu haben. Er habe lediglich im Disput mit der Anzeigeerstatterin verlauten lassen, dass Leute, welche in die Schweiz kämen um zu stehlen, hier nicht gebraucht werden. Er werde aus diesem Grund bei der anstehenden 18% Initiative «ja» stimmen. Die Aussagen des Angeschuldigten wurden von zwei weiteren Personen im Wesentlichen bestätigt.
Die Strafverfolgungsbehörde kommt zum Schluss, dass die Aussagen des Angeschuldigten nicht unglaubhaft erscheinen und zudem von zwei Auskunftspersonen glaubwürdig bestätigt worden seien. Da bezüglich des relevanten Sachverhalts widersprüchliche Angaben vorliegen sei zu Gunsten des Angeschuldigten von dessen Sachverhaltsdarstellungen auszugehen. Das Strafverfahren wird mangels zureichender Beweise eingestellt.
Einstellung der Strafuntersuchung.