Cas 2002-003N

Beschimpfung mit «Du Scheiss-Ausländer»

Argovie

Historique de la procédure
2002 2002-003N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Déclarations orales;
Voies de fait
Environnement social Aucune indication sur l'environnement social
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung versetzte der Angeklagte dem Geschädigten einen Faustschlag ins Gesicht und schrie: «Du Scheiss-Ausländer». Der Geschädigte erlitt dadurch eine Rissquetschwunde. Am folgenden Tag erkundigte sich der Geschädigte nach dem Namen des Täters. Dabei erwähnte er, dass er nun den Arzt und anschliessend die Polizei aufsuchen werde. In diesem Moment rastete der Täter erneut aus und packte den Geschädigten am Kragen, drohte ihm und verpasste ihm zwei Ohrfeigen.

Der Angeklagte wird wegen Rassendiskriminierung, Drohung und einfacher Körperverletzung zu 7 Tagen Gefängnis bedingt und zu einer Busse von Fr. 300.-- verurteilt.

Décision

Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 7 Tagen bedingt und einer Busse von Fr. 300.--. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.