Cas 2002-003N
Argovie
Historique de la procédure | ||
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2002 | 2002-003N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Etrangers et membres d'autres ethnies |
Moyens utilisés | Déclarations orales; Voies de fait |
Environnement social | Aucune indication sur l'environnement social |
Idéologie | Racisme (nationalité / origine) |
Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung versetzte der Angeklagte dem Geschädigten einen Faustschlag ins Gesicht und schrie: «Du Scheiss-Ausländer». Der Geschädigte erlitt dadurch eine Rissquetschwunde. Am folgenden Tag erkundigte sich der Geschädigte nach dem Namen des Täters. Dabei erwähnte er, dass er nun den Arzt und anschliessend die Polizei aufsuchen werde. In diesem Moment rastete der Täter erneut aus und packte den Geschädigten am Kragen, drohte ihm und verpasste ihm zwei Ohrfeigen.
Der Angeklagte wird wegen Rassendiskriminierung, Drohung und einfacher Körperverletzung zu 7 Tagen Gefängnis bedingt und zu einer Busse von Fr. 300.-- verurteilt.
Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 7 Tagen bedingt und einer Busse von Fr. 300.--. Die Probezeit beträgt 2 Jahre.