Cas 2009-042N
Zurich
Historique de la procédure | ||
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2009 | 2009-042N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeschuldigten. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Déclarations orales |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Antisémitisme |
Der Angeschuldigte hat sich zusammen mit seinem Begleiter und sich gegenseitig in Art und Qualität der Äusserungen überbietend, öffentlich und lautstark in einem ordentlich besetzten Bahnwagen dahingehend geäussert, dass man Juden am besten vergasen sollte, man alle Judenfrauen bumsen sollte, Juden alles Säue und unter aller Sau seien und die Deutschen im 3. Reich ihre Arbeit nicht richtig erledigt hätten. An den Äusserungen nahmen die Passagiere, darunter eine Jüdin, Anstoss.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Angeschuldigtenwegen Rassendiskriminierung schuldig. Er wird mit 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit bestraft.