Cas 2009-042N

Antisemitische Äusserungen im Zug 2

Zurich

Historique de la procédure
2009 2009-042N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeschuldigten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Lieux publics
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Angeschuldigte hat sich zusammen mit seinem Begleiter und sich gegenseitig in Art und Qualität der Äusserungen überbietend, öffentlich und lautstark in einem ordentlich besetzten Bahnwagen dahingehend geäussert, dass man Juden am besten vergasen sollte, man alle Judenfrauen bumsen sollte, Juden alles Säue und unter aller Sau seien und die Deutschen im 3. Reich ihre Arbeit nicht richtig erledigt hätten. An den Äusserungen nahmen die Passagiere, darunter eine Jüdin, Anstoss.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Angeschuldigtenwegen Rassendiskriminierung schuldig. Er wird mit 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit bestraft.