Cas 2011-012N

Website mit rassendiskriminierendem Inhalt

Bâle-Campagne

Historique de la procédure
2011 2011-012N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Incitation à la haine et à la discrimination (al. 1);
Propagation d'une idéologie (al. 2);
Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers;
Jeunes
Victimes Juifs;
Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Antisémitisme;
Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Der Angeklagte richtete mehrere Internet-Seiten mit rassendiskriminierendem Inhalt ein und betrieb diese. Auf diesen Internet-Seiten stellte er die Verbrechen der Wehrmacht und die Ausmasse des Holocaust in Frage, veröffentlichte antisemitische Comics und prangerte Verbrecher ausländischer Herkunft an.
Nach eigenen Angaben war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vom Nationalsozialismus überzeugt und wollte seine Überzeugung auf diese Weise verbreiten. In der Folge distanzierte er sich jedoch wieder klar von nationalsozialistischem, revisionistischem Gedankengut.

Zusätzlich gab der Angeklagte an, parallel zum Tatzeitraum, psychische Probleme gehabt zu haben.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Angeklagten wegen Rassendiskriminierung schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingt vollziehbaren persönlichen Leistung von 6 Tagen à 8 Arbeitsstunden.