Cas 2015-011N
Zurich
Historique de la procédure | ||
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2015 | 2015-011N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase); Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Ecrits; Communication électronique |
Environnement social | Médias sociaux |
Idéologie | Antisémitisme |
Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, bewusst und gewollt die Beiträge: „1000 Likes und Jude münd wider en Gelbe Stern azie!“ und „Die Juden sind und bleiben die grössten Bastarde dieser Welt.“
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und mit gemeinnütziger Arbeit von 80 Stunden bestraft. Der Vollzug der gemeinnützigen Arbeit wird im Umfang von 40 Stunden aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren. (Wird die Arbeit nicht geleistet, so wird sie in eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe umgewandelt.) Ausserdem werden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt.