Cas 2018-018N
Soleure
Historique de la procédure | ||
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2018 | 2018-018N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Acteurs collectifs; Auteurs inconnus |
Victimes | Aucune indication sur la victime |
Moyens utilisés | Ecrits; Sons / images; Propagation de matériel raciste |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Aucune indication sur l'idéologie |
Die Polizei Kanton Solothurn reichte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Rassendiskriminierung ein. Der unbekannten Täterschaft wird vorgehalten, an der Fasnacht Flyer mit rassendiskriminierendem Inhalt verteilt zu haben.
Wegen der Unmöglichkeit, den Täter zu identifizieren, stellt die zuständige Strafverfolgungsbehörde das Verfahren ein.
Die Polizei Kanton Solothurn reichte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Rassendiskriminierung ein. Der unbekannten Täterschaft wird vorgehalten, an der Fasnacht Flyer mit rassendiskriminierendem Inhalt verteilt zu haben. Im Zuge der Ermittlungen konnte eruiert werden, dass offenbar eine Gruppe von rund sechs Personen, welche weisse Ganzkörperanzüge mit Schutzbrillen getragen haben sollen, Flyer mit rassendiskriminierendem verteilt haben sollen.
Da nach Ansicht der zuständigen Strafverfolgungsbehörde keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, welche Aufschluss über die Identität der unbekannten Täterschaft geben könnten, ist das Verfahren wegen Rassendiskriminierung gegen Unbekannt einzustellen.