Cas 2018-018N

Fasnachtsflyer mit rassendiskriminierendem Inhalt

Soleure

Historique de la procédure
2018 2018-018N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Acteurs collectifs;
Auteurs inconnus
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Ecrits;
Sons / images;
Propagation de matériel raciste
Environnement social Lieux publics
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Die Polizei Kanton Solothurn reichte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Rassendiskriminierung ein. Der unbekannten Täterschaft wird vorgehalten, an der Fasnacht Flyer mit rassendiskriminierendem Inhalt verteilt zu haben.
Wegen der Unmöglichkeit, den Täter zu identifizieren, stellt die zuständige Strafverfolgungsbehörde das Verfahren ein.

En fait / faits

Die Polizei Kanton Solothurn reichte Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Rassendiskriminierung ein. Der unbekannten Täterschaft wird vorgehalten, an der Fasnacht Flyer mit rassendiskriminierendem Inhalt verteilt zu haben. Im Zuge der Ermittlungen konnte eruiert werden, dass offenbar eine Gruppe von rund sechs Personen, welche weisse Ganzkörperanzüge mit Schutzbrillen getragen haben sollen, Flyer mit rassendiskriminierendem verteilt haben sollen.

Décision

Da nach Ansicht der zuständigen Strafverfolgungsbehörde keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, welche Aufschluss über die Identität der unbekannten Täterschaft geben könnten, ist das Verfahren wegen Rassendiskriminierung gegen Unbekannt einzustellen.