Cas 2018-046N
Berne
Historique de la procédure | ||
---|---|---|
2018 | 2018-046N | Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig erklärt. |
Critères de recherche juridiques | |
---|---|
Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase); Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase) |
Objet de protection | Race; Religion |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
---|---|
Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Ecrits; Communication électronique |
Environnement social | Médias sociaux |
Idéologie | Antisémitisme |
Der Beschuldigte hat einen Facebook-Beitrag, in dem ein Hakenkreuz und ein rassistischer Witz vorkommen, auf einer Facebook-Gruppe veröffentlicht. Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung für schuldig erklärt
Der Beschuldigte postete auf Facebook in der ca. 50'000 Mitglieder umfassenden Gruppe X. ein Bild von Adolf Hitler in Parteiuniform mit zum Teil sichtbarer hakenkreuzbinde, wobei auf dem Bild zusätzlich die Worte «Unterschied zwischen dem Nikolaus und einem Juden.? Die Richtung im Schornstein» geschrieben stand.
Der Beschuldigte verletzte dadurch zumindest eventualvorsätzlich und öffentlich die Menschenwürde der Juden (Religion), indem er sich über deren Vergasung bzw. Verbrennung durch die deutschen Nationalsozialisten lustig machte und diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. Völkermord gröblich verharmloste.
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung schuldig erklärt. Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend CHF 2'700.00, Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Ausserdem, wird er zudem mit einer Busse von CHF 500,00 bestraft.