Cas 2019-040N

«Du kommst aus Afrika und führst dich hier so auf»

Berne

Historique de la procédure
2019 2019-040N Die Beschuldigte wird schludig erklärt wegen grober Verkehrsregelverletzung, einfacher Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen und Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (couleur de peau)

Synthèse

Die Beschuldigte hat gegenüber einem Laden-Angestellten eine rassistische Äusserung gemacht, indem sie ihm abschätzig zurief «du kommst aus Afrika und führst dich hier so auf». Die Beschuldigte wird schluldig erklärt wegen grober Verkehrsregelverletzung, einfacher Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen und Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB).

En fait / faits

Die Beschuldigte hat mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen. Ausserdem, hat die Beschuldigte gegenüber einem Laden-Angestellten eine rassistische Äusserung gemacht, indem sie ihm abschätzig zurief «du kommst aus Afrika und führst dich hier so auf».

Décision

Die Beschuldigte wird schludig erklärt wegen grober Verkehrsregelverletzung, einfacher Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen und Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB). Die Beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.-, ausmachend CHF 900.-. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Sie wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 1'000.- und mit einer Busse von CHF 220.- bestraft.