Cas 2020-068N

Homophobe Beleidigungen an einem öffentlichen Ort

Berne

Historique de la procédure
2020 2020-068N Der Beschuldigte wird wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass schuldig erklärt. Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und mit einer Verbindungsbusse von CHF 100.00.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Orientation sexuelle
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes LGBTIQ+
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Lieux publics
Idéologie Hostilité envers LGBTIQ+

Synthèse

Der Beschuldigte setzte den Geschädigten aufgrund seiner sexuellen Orientierung herab indem er ihn in der Öffentlichkeit als «schwule Drecksau» bezeichnete.
Der Beschuldigte ist schuldig der Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB.

En fait / faits

Der Beschuldigte setzte den Geschädigten aufgrund seiner sexuellen Orientierung herab indem er ihn in der Öffentlichkeit als «schwule Drecksau» bezeichnete.

Décision

Der Beschuldigte wird wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass schuldig erklärt.
Der Beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 300.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Der Beschuldigte wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 100.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 2 Tagen.