Cas 2021-036N

Antisemitisches Pamphlet «Protokolle der Weisen von Zion»

Berne

Historique de la procédure
2021 2021-036N Der Beschuldigte wird wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass für schuldig erklärt.
2021 2021-102N Der Beschuldigte wird wegen Diskriminierung durch Verbreiten von Ideologien, i.S.v. Art. 261bis Abs. 2 StGB für schuldig erklärt.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Propagation d'une idéologie (al. 2)
Objet de protection Ethnie;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Propagation de matériel raciste
Environnement social Media (Internet inclus)
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Der Beschuldigte veröffentlichte auf der von ihm betriebenen Website das Buch «Die echten Protokolle der Weisen von Zion» von Ulrich Fleischhauer.
Indem der Beschuldigte diesen Text, der die «Protokolle der Weisen von Zion» als echt beweisen sollte, unkritisch, unkommentiert und ohne Kontextualisierung veröffentlichte, einzig mit dem völlig ungenügenden Hinweis versehen, er be-­ und verurteile niemanden, es sei jedem Menschen, der diese Dokumentation lese, freigestellt, was er vom Gutachten in dieser Form halten wolle, verbreitete er wissentlich und willentlich eine Ideologie, die auf die systematische Herabsetzung und Verleumdung einer Gruppe von Personen wegen ihrer Religion ausgerichtet ist.

En fait / faits

Der Beschuldigte veröffentlichte auf der von ihm betriebenen Website das Buch «Die echten Protokolle der Weisen von Zion» von Ulrich Fleischhauer. Dieser Text sollte als Gutachten in einem Gerichtsprozess in Bern die Echtheit der Hetzschrift «Die Protokolle der Weisen von Zion» beweisen. «Die Protokolle der Weisen von Zion» waren allerdings tatsächlich ein zu Beginn des 20. Jahrhundert entstandenes, auf Fälschung beruhendes antisemitisches Pamphlet und galt als scheinbarer Beleg für eine angebliche jüdische Weltverschwörung.
Der Beschuldigte veröffentlichte diesen Text, der den Text «Protokolle der Weisen von Zion» als echt beweisen sollte, unkritisch, unkommentiert und ohne Kontextualisierung, einzig mit einem völlig ungenügenden Hinweis, er be-­ und verurteile niemanden, es sei jedem Menschen, der diese Dokumentation lese, freigestellt, was er vom Gutachten in dieser Form halten wolle.


Décision 2021-036N

Der Beschuldigte wird wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass für schuldig erklärt.

Décision

Der Beschuldigte wird wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass für schuldig erklärt.
Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 840.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren.
Der Beschuldigte wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 210.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 7 Tagen.


Décision 2021-102N

Der Beschuldigte wird wegen Diskriminierung durch Verbreiten von Ideologien, i.S.v. Art. 261bis Abs. 2 StGB für schuldig erklärt.

Décision


Der Beschuldigte wird wegen Diskriminierung durch Verbreiten von Ideologien, aufgrund der Ethnie oder Religion, i.S.v. Art. 261bis Abs. 2 StGB für schuldig erklärt. Er wird zu einer Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 840.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.
Der Beschuldigte wird angewiesen, das Buch «Die echten Protokolle der Weisen von Zion» auf der von ihm betriebenen Webseite zu löschen und dafür zu sorgen, dass dieses Dokument auf der erwähnten Webseite nicht mehr abgerufen werden kann.
Der Beschuldigte wird ausserdem zu einer Verbindungsbusse von CHF 210.00 verurteilt.
Die Verfahrenskosten von CHF 1800.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.