Caso 1999-056N

Hakenkreuzfahne auf einem Rastplatz

Basilea Campagna

Cronistoria della procedura
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione Etnia;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie Pubblicamente (in pubblico)
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Documenti sonori / immagini
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Estremismo di destra

Sintesi

In der Nacht hängte der Angeklagte auf einem Rastplatz, wo er zusammen mit Gesinnungsgenossen ein «Fest» feierte, eine Hakenkreuzfahne auf, welche am Morgen von Drittpersonen gesehen wurde. Dadurch verbreitete der Angeklagte mittelbar in der Öffentlichkeit eine Ideologie, welche auf die systematische Herabsetzung und Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist.

In fatto

Der Beschuldigte hat zu Beginn des Festes auf einem Rastplatz, an dem sechs bis zehn Personen teilgenommen hätten, bei der Feuerstelle der «Schweizer Familie» die Hakenkreuzfahne an einen Baum gehängt. Er hat in Kauf genommen, dass sie nicht nur von den Festteilnehmenden, sondern auch von weiteren Personen gesehen werde. Nach dem Fest hatten er und seine Freundin in einem Zelt auf dem Rastplatz übernachtet, um diesen am Morgen zu säubern. Sie sind jedoch von der Polizei geweckt worden. Sie war von jemandem gerufen worden, der die Fahne gesehen hatte.