Caso 2000-004N
Zugo
Cronistoria della procedura | ||
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2000 | 2000-004N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Collettività |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Propagazione di materiale razzista |
Contesto sociale | Arte e scienza |
Ideologia | Antisemitismo |
Eine Firma liess in einer Wochenzeitung ein Inserat erscheinen, in welchem Kleber zum Kauf angeboten wurden, auf welchem ein orthodoxer Angehöriger der jüdischen Glaubensgemeinschaft in der Gestalt einer in fratzenhaften Zügen grinsenden «Dagobert Duck»-Ente erkennbar ist, welche eine Schubkarre voller Geld aus der Schweiz schafft.
Die Strafverfolgungsbehörde ist der Meinung, dass dadurch eine Gruppe von Personen wegen ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise öffentlich herabgesetzt worden sei. Sie verurteilte die verantwortliche Person der Firma, welche das erwähnte Inserat veröffentlichen liess, zu einer Busse von Fr. 500.-.
Verurteilung zu einer Busse von Fr. 500.-. Die Löschung des Eintrages im Strafregister erfolgt nach einer Probezeit von 1 Jahr.