Caso 2000-050N

Beschimpfung mit «Scheissausländer, huere N**** und Scheinasylanten»

Lucerna

Cronistoria della procedura
2000 2000-050N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Persone nere / PoC;
Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici;
Richiedenti l'asilo
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine);
Razzismo (colore di pelle)

Sintesi

Der Angeschuldigte hat im September 2000 einen flüchtenden Ladendieb schwarzer Hautfarbe festgehalten. Gemäss den Angaben der Anzeigeerstatterin habe der Angeschuldigte den schwarzen Mann mit der Faust bedroht und mit Ausdrücken wie «Saucheib, Scheissausländer, huere Neger und Scheinasylanten, welche nur zum Stehlen kommen würden, das Ausländerpack solle raus» beschimpft. Diese Aussage wurde von einer weiteren Person bestätigt. Der Angeschuldigte hingegen bestritt jemals solche Äusserungen getätigt zu haben. Er habe lediglich im Disput mit der Anzeigeerstatterin verlauten lassen, dass Leute, welche in die Schweiz kämen um zu stehlen, hier nicht gebraucht werden. Er werde aus diesem Grund bei der anstehenden 18% Initiative «ja» stimmen. Die Aussagen des Angeschuldigten wurden von zwei weiteren Personen im Wesentlichen bestätigt.

Die Strafverfolgungsbehörde kommt zum Schluss, dass die Aussagen des Angeschuldigten nicht unglaubhaft erscheinen und zudem von zwei Auskunftspersonen glaubwürdig bestätigt worden seien. Da bezüglich des relevanten Sachverhalts widersprüchliche Angaben vorliegen sei zu Gunsten des Angeschuldigten von dessen Sachverhaltsdarstellungen auszugehen. Das Strafverfahren wird mangels zureichender Beweise eingestellt.

Decisione

Einstellung der Strafuntersuchung.