Caso 2000-059N

„Saujude“

Glarona

Cronistoria della procedura
2000 2000-059N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht die Beschuldigte schuldig.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Autorità / enti pubblici / armata
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Ehemann der Beschuldigten verursachte mit seinem Auto eine Streifkollision. Die Beschuldigte meldete sich daraufhin auf dem Polizeiposten und gab fälschlicherweise zu Protokoll, dass sie den Unfall verursacht habe.
Da die Beschuldigte alkoholisiert war, wurde ihr im Glarner Kantonsspital von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Bei der Blutentnahme beschimpfte die Beschuldigte den Arzt, indem sie ihn als „Saujuden» titulierte.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht die Beschuldigte der Irreführung der Rechtspflege, der versuchten Begünstigung, der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB und des ungebührlichen Benehmens schuldig. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Wochen bestraft. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren aufgeschoben. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 700.00.