Caso 2002-025N

Schweizer Fahne mit Aufschrift «Scheisse Albaner» an Hauswand

Zurigo

Cronistoria della procedura
2002 2002-025N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma)
Oggetto della protezione Razza
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Im Januar 2002 wurde von Beamten der Kantonspolizei festgestellt, dass an der Fassade einer Liegenschaft vor einem Fenster eine Schweizerflagge aufgehängt war, in deren weissem Kreuz sich die Aufschrift «Scheisse Albaner», «Sage, Albaner sind Nuttensöhne» und «Shit-Hop» befand. Der Angeschuldigte hatte diese Aufschriften zuvor auf die Flagge gemalt und die Flagge anschliessend vor das Fenster seines Zimmers gehängt.

Der Angeschuldigte hat dadurch gemäss Strafverfolgungsbehörde öffentlich zu Hass und Diskriminierung gegen eine Gruppe von Personen wegen deren Rasse aufgerufen und ist nach Art. 261bis Abs. 1 StGB strafbar. Er wird zu einer Arbeitsleistung von 5 Tagen verpflichtet.

Decisione

Verurteilung zu einer Arbeitsleistung von 5 Tagen.