Caso 2007-019N
Zurigo
Cronistoria della procedura | ||
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2007 | 2007-019N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Parole |
Contesto sociale | Vicinato |
Ideologia | Antisemitismo |
Der Angeklagte brachte an der Aussenseite seiner Wohnungstüre für zirka 13 Stunden während des Tages einen Kleber mit der Aufschrift «Juden sind hier unerwünscht» an.
Damit setzte er die Juden als Völkergruppe in ihrer Würde herab, musste doch der, der im (öffentlich zugänglichen) Treppenhaus vorbeiging, diesen Kleber sehen und sich sollte er jüdischen Glaubens sein ohne Grund damit konfrontiert sehen, dass er in diesem Haus und speziell beim Angeschuldigten, allein aufgrund der Tatsache, dass er Jude ist, unerwünscht sei.
Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.-, insgesamt CHF 300.-, und einer Busse von CHF 300.- verurteilt.
Der Angeklagte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.-, insgesamt CHF 300.-, und einer Busse von CHF 300.- verurteilt.