Caso 2008-047N

Verkauf von Taschenkalender mit nationalsozialistischem Inhalt

Berna

Cronistoria della procedura
2008 2008-047N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma);
Propagazione di un'ideologia (2° comma)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Ignoti
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Nessuna indicazione sul contesto sociale
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Beschuldigte verkaufte Taschenkalender, in welchen die nationalsozialistische Ideologie verbreitet wird und in welchen zu Hass und Diskriminierung gegen Juden aufgerufen wird. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde kommt zum Schluss, dass durch dieses Verhalten die Tatbestandsmerkmale des Art. 261bis Abs. 1 und 2 StGB erfüllt sind.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten wegen Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis Abs.1 und 2 StGB. Sie wird mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 110.00 bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufgeschoben. Ferner wird er mit einer Busse von CHF 1‘000.00 bestraft. Für den Fall der Nichtleistung der Busse beträgt die Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage. Die Verfahrenskosten werden der beschuldigten Person auferlegt. Diese betragen CHF 400.00.