Caso 2009-039N
Zurigo
Cronistoria della procedura | ||
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2009 | 2009-039N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeschuldigten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Parole |
Contesto sociale | Luoghi pubblici |
Ideologia | Antisemitismo |
Der Angeschuldigte hat sich zusammen mit seinem Begleiter und sich gegenseitig in Art und Qualität der Äusserungen überbietend, öffentlich und lautstark in einem ordentlich besetzten Bahnwagen dahingehend geäussert, dass man Juden am besten vergasen sollte, man alle Judenfrauen bumsen sollte, Juden alles Säue und unter aller Sau seien und die Deutschen im 3. Reich ihre Arbeit nicht richtig erledigt hätten. An den Äusserungen nahmen die Passagiere, darunter eine Jüdin, Anstoss.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Angeschuldigtenwegen Rassendiskriminierung schuldig. Er wird mit 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit bestraft.