Caso 2015-011N
Zurigo
Cronistoria della procedura | ||
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2015 | 2015-011N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà); Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti; Comunicazione elettronica |
Contesto sociale | Reti sociali |
Ideologia | Antisemitismo |
Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, bewusst und gewollt die Beiträge: „1000 Likes und Jude münd wider en Gelbe Stern azie!“ und „Die Juden sind und bleiben die grössten Bastarde dieser Welt.“
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und mit gemeinnütziger Arbeit von 80 Stunden bestraft. Der Vollzug der gemeinnützigen Arbeit wird im Umfang von 40 Stunden aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren. (Wird die Arbeit nicht geleistet, so wird sie in eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe umgewandelt.) Ausserdem werden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten auferlegt.