Caso 2015-019N

Antisemitischer Facebook-Beitrag: «scheiss judeeeeee»

Soletta

Cronistoria della procedura
2015 2015-019N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Angeklagte hatte einen antisemitischen Kommentar gepostet.
Gemäss der Strafverfolgungsbehörde setzte er damit öffentlich durch Wort und Schrift Juden wegen ihrer Rasse, beziehungsweise Religion, in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herab, was nach Art. 261bis StGB strafbar ist.

In fatto

Der Beschuldigte postete auf einer öffentlichen Facebook-Seite, die zu pro-palästinensischen Aktionen aufrief, den Beitrag „scheiss judeeeeee“.

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung gemäss Art. 261bis StGB schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 150.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, verurteilt. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten von CHF 400.00 auferlegt.