Caso 2015-075N

Antisemitischer Eintrag auf Facebook

Soletta

Cronistoria della procedura
2015 2015-075N Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Razza;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer für alle Mitglieder einsehbaren Facebook Seite namens «Demo für Palästina in der Schweiz» einen rassistischen Beitrag. Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt.

In fatto

Der Beschuldigte veröffentlichte auf einer für alle Mitglieder einsehbaren Facebook Seite namens «Demo für Palästina in der Schweiz» folgenden Beitrag: «scheiss judeeeeee».

Decisione

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 150.00, ausmachend CHF 4'500.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 400.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.