Caso 2017-019N

Antisemitische Äusserungen auf Facebook

Zurigo

Cronistoria della procedura
2017 2017-019N Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Beschuldigte.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti;
Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Beschuldigte machte auf Facebook antisemitische Äusserunge.

In fatto

Der Beschuldigte machte auf Facebook folgende Äusserungen: «von wegen 'Reinlichkeit' ... und eine unerträgliche 'Duft' in der Luft - mit anderen Worten ungepflegt und 'unreinlich'..." und "... darum wundert es mich nicht das 'ihr unbeliebt seid und nirgends willkommen - ich verurteile jede Art von Gewalt - und ihr macht dies noch im Namen Christi - wie erbärmlich seid ihr doch! Ich verachte euch abgrundtief…» .

Decisione

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB), schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend CHF 2'100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 800.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.