Caso 2017-019N
Zurigo
Cronistoria della procedura | ||
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2017 | 2017-019N | Die Staatsanwaltschaft verurteilt die Beschuldigte. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | Religione |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Ebrei |
Mezzi utilizzati | Scritti; Comunicazione elettronica |
Contesto sociale | Reti sociali |
Ideologia | Antisemitismo |
Der Beschuldigte machte auf Facebook antisemitische Äusserunge.
Der Beschuldigte machte auf Facebook folgende Äusserungen: «von wegen 'Reinlichkeit' ... und eine unerträgliche 'Duft' in der Luft - mit anderen Worten ungepflegt und 'unreinlich'..." und "... darum wundert es mich nicht das 'ihr unbeliebt seid und nirgends willkommen - ich verurteile jede Art von Gewalt - und ihr macht dies noch im Namen Christi - wie erbärmlich seid ihr doch! Ich verachte euch abgrundtief…» .
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB), schuldig erklärt und er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 70.00, ausmachend CHF 2'100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 800.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.