Caso 2018-033N
Argovia
Cronistoria della procedura | ||
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2018 | 2018-033N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà) |
Oggetto della protezione | Religione |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Ignoti |
Vittime | Musulmani |
Mezzi utilizzati | Scritti; Documenti sonori / immagini |
Contesto sociale | Vicinato |
Ideologia | Islamofobia |
An der Haustüre des Klägers worden für kurze Zeit ein Schild angebracht sei, auf welchem ein muslimisch gekleideter Mann mit einer Gebetskappe und eine Frau in einer Burka abgebildet gewesen seien. Daneben seien folgende Worte gestanden: "Wir müssen draussen bleiben!". Dieses Schild sei im Stil eines «Hunde verboten»-Schildes aufgemacht gewesen.
Durch dieses Schild werden Muslime tatsächlich mit Hunden gleichgesetzt. Mit dieser Herabwürdigung zum Hund wird die Menschenwürde von Muslimen verletzt, indem diesen Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit die Gleichwertigkeit als menschliches Wesen und damit die Menschenqualität direkt abgesprochen wird.
Indem das Schild an der Haustüre einer festgemacht wurde, wurde es einem grossen, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Personenkreis zugänglich gemacht.
Im Laufe der Ermittlungen konnte jedoch nicht eruiert werden, wer letztendlich das Schild an der besagten Haustüre befestigt hat.
Wegen des Beweismangels stellt die zuständige Strafverfolgungsbehörde das Verfahren ein.