Caso 2019-025N

Schlägerei vor einem Restaurant

Vallese

Cronistoria della procedura
2019 2019-025N Die Verurteilung wegen Verletzung der Glaubens- und Kultusfreiheit und wegen Rassendiskriminierung erwächst in Rechtskraft.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Incitamento all’odio o alla discriminazione (1° comma)
Oggetto della protezione Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Nessuna indicazione sulla vittima
Mezzi utilizzati Comunicazione elettronica
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Der Beschuldigte wird nach einer tätlichen Auseinandersetzung vor einem Restaurant angezeigt. Die 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten wegen Verletzung der Glaubens- und Kultusfreiheit im Sinne von Art. 261 Abs. 1 StGB und wegen Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB. Die 2. Instanz heisst die Berufung gegen die Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung gut. Die Verurteilung wegen Verletzung der Glaubens- und Kultusfreiheit und wegen Rassendiskriminierung erwächst jedoch mit dem zweitinstanzlichen Urteil in Rechtskraft.

In fatto

Es kam zu einer Auseinandersetzung und einem Schlagabtausch mit Verletzungsfolgen zwischen dem Angeklagten, dem Opfer und Dritten. Dies geschah vor dem Restaurant, das von dem Opfer und ihrem Ehemann geführt wurde. Der Angeklagte habe eine Cola über das Opfer geleert und Fotos davon gemacht, um diese auf Facebook zu veröffentlichen. Aus der Sachverhaltswidergabe durch die 2. Instanz ist nicht ersichtlich, welche Tathandlungen für die Erfüllung des Tatbestands von Art. 261bis Abs. 4 StGB einschlägig waren.

Decisione

Die 2. Instanz heisst die Berufung gegen die Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung gut. Die Verurteilung wegen Verletzung der Glaubens- und Kultusfreiheit und wegen Rassendiskriminierung erwächst jedoch mit dem zweitinstanzlichen Urteil in Rechtskraft.