Caso 2020-037N

Fälschlicherweise beschuldigt, der tschechischen Mafia anzugehören

Zugo

Cronistoria della procedura
2020 2020-037N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione Etnia
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Altre vittime
Mezzi utilizzati Parole
Contesto sociale Mondo del lavoro
Ideologia Nessuna indicazione sull'ideologia

Sintesi

Der Ankläger wurde von dem Angeklagten fälschlicherweise beschuldigt, Mitglied der tschechischen Mafia und Pate einer Hausärztin zu sein. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.

In fatto

Der Ankläger wurde von dem Angeklagten fälschlicherweise beschuldigt, Mitglied der tschechischen Mafia und Pate einer Hausärztin zu sein.

In diritto

Was diese beiden Vorwürfe angehen, so ergeben sich aus den Akten nicht die geringsten Anhaltspunkte, dass die Beschuldigten öffentlich gegen eine Person resp. eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen haben resp. solche Ideologien verbreitet haben resp. dass sich die Beschuldigten an einer Organisation beteiligt haben, die ihren Aufbau und ihre personelle Zusammensetzung geheim hält und die den Zweck verfolgt, Gewaltverbrechen zu begehen oder sich mit verbrecherischen Mitteln zu bereichern resp. eine solche Organisation unterstützen.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.