Caso 2021-101N

Antisemitische Parolen auf ein Verkaufsgeschäft

Soletta

Cronistoria della procedura
2021 2021-101N Der Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Discredito o discriminazione (4° comma 1ª metà)
Oggetto della protezione Etnia;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Luoghi pubblici
Ideologia Antisemitismo

Sintesi

Der Beschuldigte schreibt mit einem schwarzen Marker antisemitische Parolen auf die Glasfront sowie auf ein Werbeplakat eines Verkaufsgeschäfts.
Der Beschuldigte wird u.a. der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.

In fatto

Der Beschuldigte schrieb mit einem schwarzen Marker auf die Glasfront sowie auf ein Werbeplakat eines Verkaufsgeschäfts die Parolen «Judenhass», «Rita Levy du bitch» sowie «Rich 88».

Decisione

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB und der Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.
Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 50.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.