Caso 2022-123N
Berna
Cronistoria della procedura | ||
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2022 | 2022-123N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme. |
Criteri di ricerca giuridici | |
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Atto / Fattispecie oggettiva | Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie) |
Oggetto della protezione | |
Domande specifiche sulla fattispecie |
Parole chiave | |
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Autori | Persone private |
Vittime | Nessuna indicazione sulla vittima |
Mezzi utilizzati | Propagazione di materiale razzista |
Contesto sociale | Internet (senza social media) |
Ideologia | Nessuna indicazione sull'ideologia |
Auf der Verkaufsplattform tutti.ch wurde ein rassistisches Inserat veröffentlicht. Das vorliegende Verfahren wurde gegen den Verwender einer bestimmten E-Mail- und IP-Adresse eröffnet. Der Beschuldigte hatte jedoch gemäss seinen glaubhaften Aussagen nichts mit der Aufgabe des Inserates zu tun. Vielmehr war sein Sohn dafür verantwortlich (vgl. EKR 2022-124N).
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Auf der Verkaufsplattform tutti.ch wurde ein rassistisches Inserat veröffentlicht. Gemäss glaubhaften Aussagen des Beschuldigten, hatte er jedoch nichts mit der Aufgabe des Inserates zu tun. Sein Sohn ist demgegenüber geständig, das fragliche Inserat aufgegeben zu haben (vgl. EKR 2022-124N)
Das vorliegende Verfahren wurde gegen den Verwender einer bestimmten E-Mail- und IP-Adresse eröffnet. Der Beschuldigte wurde durch die Polizei automatisch als beschuldigte Person – statt als Auskunftsperson – einvernommen.
Es hat demzufolge eine Nichtanhandnahme zu erfolgen, auch zu dokumentieren, dass der Beschuldigte als Täter ausgeschlossen werden kann.
Der eigentliche Täter ist der Sohn des Beschuldigten. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt somit eine Nichtanhandnahme, auch um zu dokumentieren, dass der Beschuldigte als Täter ausgeschlossen werden kann.