Caso 2022-129N

Serben nicht vom Schutzobjekt erfasst

Basilea Città

Cronistoria della procedura
2022 2022-129N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Art. 261bis CP / 171c CPM (nessuna specificazione della fattispecie)
Oggetto della protezione Oggetto della protezione in generale
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Nessuna indicazione sull'autore
Vittime Stranieri e appartenenti ad altri gruppi etnici
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Razzismo (nazionalità / origine)

Sintesi

Der Beschuldigte verfasste einen Kommentar auf YouTube, mit dem er Serben diskriminierte.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.

In fatto

Der Beschuldigte verfasste einen Kommentar auf YouTube, mit dem er Serben diskriminierte.

In diritto

Auf die Strafanzeige wird nicht eingetreten, da der Tatbestand oder die Prozessvoraussetzungen eindeutig nicht erfüllt sind. Vorliegend sind Personen und Gruppen, denen lediglich die nationale Zugehörigkeit gemeinsam ist, wie bei Serben, nicht vom Straftatbestand des Art. 261bis StGB erfasst.

Decisione

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.