Caso 2023-075N
Soletta
| Cronistoria della procedura | ||
|---|---|---|
| 2023 | 2023-075N | Der Beschuldigte hat sich der Diskriminierung durch Leugnen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht (Art. 261bis Abs. 4 StGB). |
| Criteri di ricerca giuridici | |
|---|---|
| Atto / Fattispecie oggettiva | Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà) |
| Oggetto della protezione | Razza; Religione |
| Domande specifiche sulla fattispecie | |
| Parole chiave | |
|---|---|
| Autori | Persone private |
| Vittime | Ebrei |
| Mezzi utilizzati | Scritti |
| Contesto sociale | Reti sociali |
| Ideologia | Antisemitismo; Revisionismo |
Der Beschuldigte hat auf seinem für alle einsehbaren, und damit öffentlichen, FacebookProfil einen Link zu einem News-Artikel mit dem Titel «Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben Nichtjuden massenhaft vergast!» publiziert. Mit diesem Beitrag diskriminiert er Juden indem er Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aufgrund ihrer «Rasse» bzw. der Religion, in einer Menschenwürde verstossenden Weise leugnet.
Der Beschuldigte hat sich der Diskriminierung durch Leugnen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gemacht.
Der Beschuldigte hat auf seinem für alle einsehbaren FacebookProfil einen Link zu einem News-Artikel mit dem Titel «Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben Nichtjuden massenhaft vergast!» publiziert.
Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 90.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.