Caso 2023-075N

Diskriminierung durch Leugnen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Soletta

Cronistoria della procedura
2023 2023-075N Der Beschuldigte hat sich der Diskriminierung durch Leugnen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Criteri di ricerca giuridici
Atto / Fattispecie oggettiva Disconoscimento di un genocidio (4° comma 2ª metà)
Oggetto della protezione Razza;
Religione
Domande specifiche sulla fattispecie
Parole chiave
Autori Persone private
Vittime Ebrei
Mezzi utilizzati Scritti
Contesto sociale Reti sociali
Ideologia Antisemitismo;
Revisionismo

Sintesi

Der Beschuldigte hat auf seinem für alle einsehbaren, und damit öffentlichen, Facebook­Profil einen Link zu einem News-Artikel mit dem Titel «Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben Nichtjuden massenhaft vergast!» publiziert. Mit diesem Beitrag diskriminiert er Juden indem er Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aufgrund ihrer «Rasse» bzw. der Religion, in einer Menschenwürde verstossenden Weise leugnet.
Der Beschuldigte hat sich der Diskriminierung durch Leugnen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gemacht.

In fatto

Der Beschuldigte hat auf seinem für alle einsehbaren Facebook­Profil einen Link zu einem News-Artikel mit dem Titel «Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben Nichtjuden massenhaft vergast!» publiziert.

Decisione

Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 90.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.