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Beratungsarbeit
«Das Sekretariat beantwortetAnfragenvon InstitutionenundPrivatpersonen, die
sichmit Problemen rassistischerDiskriminierungkonfrontiert sehen.»
(Einsetzungsverfügung5.Organisation, Punkt 3)
Die Beratungstätigkeit der EKR wurde mit der
Einsetzungsverfügung der EKR des Bundesrats
vom22.Mai 2013dem Sekretariat übertragen.
Die Beratung nahm durchschnittlich einen
Arbeitstag proWoche in Anspruch. Wie schon
in den vergangenen Jahren gingen beim
Sekretariat der EKR Meldungen über
Diskriminierungen aus den verschiedensten
Lebensbereichen ein. Besonders viele Fälle
betrafen diskriminierendes Mobbing am
Arbeitsplatz
und
diskriminierende
Anstellungsverweigerungen.
Ein spürbares Anwachsen der Anzahl Anfragen
zog das Aufflammen des Nahostkonfliktes im
Sommer 2014 nach sich. Es häuften sich
Anfragen und Meldungen zu antisemitischen
Äusserungen in den sozialen Netzwerken, die
teilweise in extremer Art und Weise zu Hass
und Gewalt gegen Juden aufriefen. Gegen
Ende
2014
kam
es
vermehrt
zu
Beratungsanfragen
bezüglich
Muslimfeindlichkeit, ausgelöst im Zuge der
Berichterstattung über die Gräueltaten des
islamischen Staates IS und das Erstarken der
anti-islamischen
und
muslimfeindlichen
Bewegung Pegida. Die Anfragen betrafen
häufig muslimfeindliche Äusserungen in den
sozialenMedien. Grundsätzlich ist der Trend zu
beobachten,
dass
sich
rassistische
Äusserungen in die sozialen Medien wie
Facebook
und
Twitter
und
die
Kommentarspalten
der
Onlinemedien
verlagern.
Auffallend war jedoch auch die grosse Anzahl
an Muslimen, die sich nicht nur in der
virtuellen Welt, sondern auch in der
Öffentlichkeit und in ihrem Alltag zunehmend
diskriminiert fühlte. Berichtetwurdeetwaüber
herabsetzende Bemerkungen am Arbeitsplatz,
Beschimpfungen auf offener Strasse und
Nachbarkeitsstreitigkeiten
mit
rassistisch
diskriminierendemHintergrund.
Die Beratungsfälle der EKR fliessen in das
Dokumentationssystem
«DoSyRa»
des
Beratungsnetzes für Rassismusopfer ein.