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KonkreteTatbestände, Auswirkungen
«Sieanalysiert konkreteTatbestände inder Schweiz sowie ihre individuellenund
gesellschaftlichenAuswirkungen.»
Im Rahmen ihrer Aufgabenfeldes sammelt die
EKR seit 1995 internationale und nationale
Urteile und Entscheide zu rassistischer
Diskriminierung
in
den
verschiedenen
Lebensbereichen. Eineauf derWebsiteder EKR
publizierte Datensammlung ermöglicht es dem
interessierten Publikum, sich einen Überblick
über den Stand der Rechtsprechungspraxis
zum
Straftatbestand
der
RassendiskriminierunggemässArt. 261bis StGB
(analog Art. 171c MStG) und in der
internationalenRechtsprechung zu verschaffen
und gezielt nach Einzelfällen zu suchen. Die
erfassten Urteile und Entscheide sind
systematisch geordnet und können nach den
entsprechenden Stichworten und juristischen
Suchbegriffen
über
die
vorgegebene
Suchmaskegesuchtwerden.
Die auf die Schweiz bezogene Datensammlung
basiert auf der Eingabe der anonymisierten
kantonalen Urteile und Entscheide bezüglich
Art.261bis StGB, welche der EKR jährlich durch
den Nachrichtendienst des Bundes NDB in
anonymisierter
Form
–
d.h.
ohne
Namensnennung – zugestellt wird. Die
kantonalen Behörden ihrerseits sind gestützt
auf die Verordnung über die Mitteilung
kantonaler Strafentscheide verpflichtet, dem
NDB sämtliche Urteile und Entscheide im
Kontext von Art. 261bis StGB mitzuteilen.
Hinsichtlich Art. 171c MStG ist für die
Weiterleitung der Urteile und Entscheide an
dieEKRdermilitärischeOberauditor zuständig.
Weiter
erstellt
die
EKR
in
enger
Zusammenarbeit mit der NGO humanrights.ch
jährlich einen Überblick über die Trends und
den Stand der Rassismusvorfälle in der
Beratungspraxis. Der Bericht enthält eine
Fallsammlung aus einemNetzwerk von derzeit
15
Beratungsstellen
schweizweit.
Im
Berichtsjahr 2014 wurden insgesamt 249 Fälle
verzeichnet. DieGesamtzahl der Fälle nahm im
Vergleich zum Vorjahr um 57 Fälle
zugenommen, wobei sich dieser Anstieg 2014
unter anderem mit der Integration von vier
neuen Beratungsstellen ins Beratungsnetz
erklärt.
Die Mitgliederstellen des Netzwerkes deckten
2014 die Regionen Zürich, Aargau, Bern, Basel,
Solothurn, St. Gallen, Schaffhausen, Genf,
Waadt, Lausanne, Biel und ab 2015 das Tessin
ab.
Das Beratungsnetz für Rassismusopfer stellt
einen wichtigen Mosaikstein im nationalen
Monitoring rassistischer Diskriminierung dar