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Stellungnahmen, Länderberichterstattungen
«Sienimmt imRahmender Länderberichterstattungder Schweizgegenüberden
Menschenrechtsvertragsorganenaus SichtdesDiskriminierungsschutzes
Stellung.»
Der UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung CERD (Committee on the
Elimination on Racial Discrimination) überwacht seit 1969 die Einhaltung des Internationalen
Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Im Rahmen des siebten,
achten und neunten periodischen Staatenberichtsverfahrens verfasste die EKR im Januar 2014 einen
Bericht an den UNO-Ausschuss. In diesem Bericht wurden im Wesentlichen folgende Punkte
aufgegriffen:
Es
gibt
nur
wenige
nationale
AufklärungskampagnengegenRassismus.
Die Rechtsgrundlagen zum Schutz vor
Diskriminierung sind ungenügend, z.B.
hinsichtlichZivil- undVerwaltungsrecht.
Das SchweizerischeKompetenzzentrum für
Menschenrechte (SKMR) füllt eine Lücke
in der Unterstützung der Umsetzung
internationaler
Menschenrechtsverpflichtungen in der
Schweiz. Es genügt jedochnicht umfassend
den Anforderungen an eine nationale
Menschenrechtsinstitution, wie sie die
Pariser Prinzipien fordern.
Obschon sich die Bemühungen um
Menschenrechtsbildung der Sicherheits-
und Strafvollzugsbehörden intensiviert
haben, werden immer noch Fälle von
Racial Profiling durch Polizeibehörden
festgestellt.
Die
stetigen
Verschärfungen
des
Asylgesetzes führen zu ungerechtfertigten
Einschränkungen und zu rassistischer
DiskriminierungAsylsuchender.
Die Lage der Sinti, Roma und Jenischen ist
weiterhin oft von Benachteiligungen und
Stereotypisierungengekennzeichnet.
Als hauptsächliche Opfergruppen von
rassistischer
Diskriminierung
wurden
festgestellt: Menschen dunkler Hautfarbe
und afrikanischer Abstammung, Muslime
und
Musliminnen,
Menschen
aus
Südosteuropa, Jenische, Sinti und Roma
sowieAsylsuchende.