EKR Jahresbericht 2013 - page 20

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«Das Sekretariat beantwortet Anfragen
von Institutionenund Privatpersonen,
die sichmit Problemen rassistischer
Diskriminierung konfrontiert sehen.»
(Einsetzungsverfügung 5. Organisation,
Punkt 3)
DieBeratungstätigkeit der EKRwurdemit der neuen
Einsetzungsverfügungder EKRdes Bundesrats vom
22.Mai 2013dem Sekretariat übertragen. DieBera-
tungnimmt ungefähr einenArbeitstagproWoche in
Anspruch. Die EKR schätzt es, wenn sich Institutionen
oder Behördenstellenbereits präventiv an siewen-
denund sichberaten lassen, ummögliche rassistische
Diskriminierungen zu vermeiden. DieBeratungsfälle
der EKRfliessen indas Dokumentationssystemdes
«Beratungsnetzes für Rassismusopfer»ein.
Beispiele einiger Fälle, die im Jahr 2013 im Sekretariat
EKRbehandeltwurden:
Verweigerungder SozialleistungennachUmzug in
neueGemeinde
Der Klient ist portugiesischer Staatsangehöriger. Nach
einemArbeitsunfall bezieht er eine IV-Rente. Als er
vor 5Monaten in eine andereGemeindeumzog,
erhielt er keineRentemehr. EinUnterstützungsschrei-
bender Caritas half nichts. Er ist verzweifelt und
bitteumHilfe. Er gibt insbesondereder Leiterinder
Sozialdiensteder neuenWohngemeindedie Schuld
an seinem Problem.
RassistischeWebsite
DieKlientinwendet sichandieEKR,weil ihrbei der
Recherche für einewissenschaftlicheArbeit eine rassisti-
scheHomepage im Internet aufgefallen ist. Siemöchte
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wissen, obder EKRdieseSeitebekannt istundobes in
der SchweizeineStrafnormgibt, die rassistische Inhalte
unter Strafe stellt. Siemöchteausserdemwissen,wie
eine solcheNormdurchgesetztwird.Auchwill sieüber
IhreHandlungsmöglichkeiten informiertwerden.
Diskriminierungen innerhalbder UNO inGenf
DieKlientinberichtet von rassistischmotivierten
KündigungenundMobbing innerhalb verschiede-
ner UNO-Organisationen. DieKlientinhat Kenntnis
vonVerfahren vor dem ILO Tribunal, diemutwillig
verschlepptworden sind, sobaldes umRassismus in
denUNO-Organisationengeht. DieKlientin rief an,
umüber dieRechtslage inder Schweiz informiert zu
werden. Ausserdemwar es ihrwichtig, dieEKRüber
dieVorfälle inKenntnis zu setzenundden Fall zu
dokumentieren.
Präsidentin eines ausländerpolitischenVereins erhält
aufgrundeines Interviews ineiner Tageszeitung ein
rassistischesMail
Aufgrundeines Interviews,welches sieeiner Tageszei-
tunggewährte, wirddie Präsidentin eines ausländer-
politischenVereinswegen ihrer türkischenHerkunft
ineinempersönlichenundunterschriebenenMail
rassistischbeleidigt. Sie fragt an, welche rechtlichen
Schritte sieunternehmen kann. Die EKR teilt ihrmit,
dass sie indiesem Fall Klagegemäss Art. 28ZGB (Per-
sönlichkeitsverletzung) einreichen kann.
Rechtsberatung zuWohnungsanzeige «KEINECH»
Der Klient hat in einer Tageszeitung eineAnzeige für
einWohnungsinserat gesehen, das lautete: «Keine
CH». Er fühlt sichals Schweizerbürger verletzt und
möchteAnzeigeerstatten. DieEKR teilt demKlienten
mit, dass auchDiskriminierungengegenüber Schwei-
zernunter Art. 261
bis
StGB fallen können.
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