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DasMandatder EKR
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR wurde vom Bundesrat am 23. August 1995
eingesetzt. Mit der Einsetzungsverfügung vom 22. Mai 2013 wurden das Mandat und die
Ausführungsbestimmungender EKRder heutigenRealität angepasst. Auszug aus demMandat der EKR
(2013):
«Sie befasst sich mit rassistischer, ethnisch-kultureller Diskriminierung, fördert eine bessere
Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder
ethnischerHerkunft oder Religion. Sie bekämpft jegliche Form vondirekter oder indirekter rassistischer
Diskriminierungund schenkt einerwirksamenPräventionbesondereBeachtung.»
Siehat insbesondere folgendeAufgaben:
a.
Sie leistet Öffentlichkeitsarbeit, unterstützt
und initiiert Präventionsmassnahmen.
b.
Sie
erarbeitet
Vorschläge
und
Empfehlungen zu Massnahmen gegen
Rassismus.
c.
Sie
nimmt
als
sachverständige
Verwaltungseinheit
an
Ämterkonsultationen nach Artikel 4 RVOV
teil.
d.
Der Bundesrat oder Departemente können
der Kommission besondere Probleme zur
Begutachtungunterbreiten.
e.
Sie
nimmt
im
Rahmen
der
Länderberichterstattung
der
Schweiz
gegenüber den Menschenrechtsorganen
aus Sicht des Diskriminierungsschutzes
Stellung.
f.
Sie analysiert rassistische Diskriminierung
unter wissenschaftlichen und ethischen
Gesichtspunkten.
g.
Sie analysiert konkrete Tatbestände in der
Schweiz sowie ihre individuellen und
gesellschaftlichenAuswirkungen.
h.
Sie arbeitet mit Behörden, Organisationen
und interessierten Kreisen zusammen, die
sich mit rassistischer Diskriminierung
befassen.
i.
Sie erstellt einen Jahresbericht über ihre
Aktivitäten und bringt diese dem
Bundesrat zur Kenntnis.
Das Sekretariat beantwortet zudem Anfragen von Institutionen und Privatpersonen, die sich mit
Problemen rassistischerDiskriminierungkonfrontiert sehen.