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            Editorial der Präsidentin
          
        
        
          Der Kampf gegenRassismus ist nieabgeschlossen.
        
        
          Auch2013hat sichgezeigt, wiewichtig es ist,manch-
        
        
          mal aufMissständehinzuweisen, aber vor allem zu
        
        
          analysieren, zubeobachten, Beratungendurchzufüh-
        
        
          renundnachhaltig Prävention zubetreiben - lauter
        
        
          Aufgaben, die vonder EidgenössischenKommission
        
        
          gegenRassismus EKRwahrgenommenwerden.
        
        
          Leidermuss sich auchdie Schweizmit Rassismus und
        
        
          rassistischer Diskriminierung auseinandersetzen. Ver-
        
        
          baleoder schriftlicheEntgleisungen sind zwar nicht
        
        
          immer strafbar, doch für diebetroffenenOpfer sind
        
        
          sie immer verletzend.
        
        
          2013hat sichdie EKR speziellmit der Berichterstat-
        
        
          tungüber Roma, Jenischeund Sinti indenMedien
        
        
          befasst. Dabei wurde festgestellt, dass die ammeisten
        
        
          betroffenenBevölkerungsgruppennur selten zuWort
        
        
          kommen, oder nur dann, wenn sie sich für Vorfälle
        
        
          rechtfertigen sollen, die sie selber gar nicht verschul-
        
        
          det haben. So entstehenVerallgemeinerungenund
        
        
          Stigmatisierungen, die auch vondenMedienbegan-
        
        
          genwerden. Oder auch vonPolitikern. Ammeisten
        
        
          leidendiebetroffenenBevölkerungsgruppen, Kinder,
        
        
          FrauenundMänner darunter, die sich ausgegrenzt
        
        
          unddiskriminiert fühlen.
        
        
          2013war auchgeprägt vonder Debatte rundumdie
        
        
          Abstimmungüber dieVerschärfungdes Asylgeset-
        
        
          zes. Unabhängig vonden vomVolk angenommenen
        
        
          Massnahmen stellt sichder EKRdie Frage, inwelchem
        
        
          KlimadieseAbstimmungen stattfinden. DieKommis-
        
        
          sionhat auchdieAufgabe, Präventionsmassnahmen
        
        
          zuprüfen, die verhindern können, dassman in einem
        
        
          überhitztenpolitischenKlimadieAsylsuchendenalle-
        
        
          samt zu Sündenböckenmacht unddiese zur Zielschei-
        
        
          be vonAusgrenzungenwerden.
        
        
          Inzwischen sinddieelektronischenMedienunddie
        
        
          sozialenNetzwerke zuPlattformengeworden, auf
        
        
          denenGut undBösegleichermassen zumAusdruck
        
        
          kommen. Da sie einegewisseAnonymität zulassen,
        
        
          werden indiesenMedien auch rassistischeTabus
        
        
          gebrochen. Nicht tolerierbareÄusserungen tauchen
        
        
          auf und verschwinden späterwieder vollkommen
        
        
          ungestraft vonder Bildfläche. DieEKRhatmit der
        
        
          SchweizerischenKoordinationsstelle zur Bekämpfung
        
        
          der Internetkriminalität (KOBIK) Kontakt aufgenom-
        
        
          men. Eswirdgeprüft, wieman auf derWebsitebesser
        
        
          darstellenkann, dass ihr auch Zuwiderhandlungen
        
        
          gegendieRassismusstrafnorm im Internet gemeldet
        
        
          werdenkönnen.
        
        
          2015wirddieRassismusstrafnorm20 Jahrealt.Wir
        
        
          werdendenAnlass nutzen, umdaran zu erinnern,
        
        
          wiewichtig sie ist, aufwelche Probleme sieaufmerk-
        
        
          sammacht undwelcheDebatten sie auslösen kann.
        
        
          Der vorliegendeBericht bezieht sich auf das Jahr
        
        
          2013undwiderspiegelt nochnicht die jüngstenEnt-
        
        
          wicklungen. Trotzdem könnenwir schon jetzt darauf
        
        
          hinweisen, dass sich inder täglichenArbeit der EKR
        
        
          dieBedeutungder Strafnorm zeigt.
        
        
          Der Kampf gegenRassismus hat viele Facettenund
        
        
          kannnur geführtwerden, wenn alleAkteure ihre
        
        
          Kräftebündeln. Für die EKR ist daher die Zusam-
        
        
          menarbeitmit denKantonen, der Fachstelle für
        
        
          Rassismusbekämpfung FRB, denMenschenrechts-
        
        
          organisationenunddenVertreternaller Ebenender
        
        
          Zivilgesellschaft zentral. Rassismus hat nichtsmit
        
        
          Meinungsfreiheit zu tun. Rassismus verletzt die Inte-
        
        
          grität unddieWürdedesMenschenundmuss daher
        
        
          bekämpftwerden.
        
        
          
            MartineBrunschwigGraf, Präsidentinder EKR