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Editorial der Präsidentin
Der Kampf gegenRassismus ist nieabgeschlossen.
Auch2013hat sichgezeigt, wiewichtig es ist,manch-
mal aufMissständehinzuweisen, aber vor allem zu
analysieren, zubeobachten, Beratungendurchzufüh-
renundnachhaltig Prävention zubetreiben - lauter
Aufgaben, die vonder EidgenössischenKommission
gegenRassismus EKRwahrgenommenwerden.
Leidermuss sich auchdie Schweizmit Rassismus und
rassistischer Diskriminierung auseinandersetzen. Ver-
baleoder schriftlicheEntgleisungen sind zwar nicht
immer strafbar, doch für diebetroffenenOpfer sind
sie immer verletzend.
2013hat sichdie EKR speziellmit der Berichterstat-
tungüber Roma, Jenischeund Sinti indenMedien
befasst. Dabei wurde festgestellt, dass die ammeisten
betroffenenBevölkerungsgruppennur selten zuWort
kommen, oder nur dann, wenn sie sich für Vorfälle
rechtfertigen sollen, die sie selber gar nicht verschul-
det haben. So entstehenVerallgemeinerungenund
Stigmatisierungen, die auch vondenMedienbegan-
genwerden. Oder auch vonPolitikern. Ammeisten
leidendiebetroffenenBevölkerungsgruppen, Kinder,
FrauenundMänner darunter, die sich ausgegrenzt
unddiskriminiert fühlen.
2013war auchgeprägt vonder Debatte rundumdie
Abstimmungüber dieVerschärfungdes Asylgeset-
zes. Unabhängig vonden vomVolk angenommenen
Massnahmen stellt sichder EKRdie Frage, inwelchem
KlimadieseAbstimmungen stattfinden. DieKommis-
sionhat auchdieAufgabe, Präventionsmassnahmen
zuprüfen, die verhindern können, dassman in einem
überhitztenpolitischenKlimadieAsylsuchendenalle-
samt zu Sündenböckenmacht unddiese zur Zielschei-
be vonAusgrenzungenwerden.
Inzwischen sinddieelektronischenMedienunddie
sozialenNetzwerke zuPlattformengeworden, auf
denenGut undBösegleichermassen zumAusdruck
kommen. Da sie einegewisseAnonymität zulassen,
werden indiesenMedien auch rassistischeTabus
gebrochen. Nicht tolerierbareÄusserungen tauchen
auf und verschwinden späterwieder vollkommen
ungestraft vonder Bildfläche. DieEKRhatmit der
SchweizerischenKoordinationsstelle zur Bekämpfung
der Internetkriminalität (KOBIK) Kontakt aufgenom-
men. Eswirdgeprüft, wieman auf derWebsitebesser
darstellenkann, dass ihr auch Zuwiderhandlungen
gegendieRassismusstrafnorm im Internet gemeldet
werdenkönnen.
2015wirddieRassismusstrafnorm20 Jahrealt.Wir
werdendenAnlass nutzen, umdaran zu erinnern,
wiewichtig sie ist, aufwelche Probleme sieaufmerk-
sammacht undwelcheDebatten sie auslösen kann.
Der vorliegendeBericht bezieht sich auf das Jahr
2013undwiderspiegelt nochnicht die jüngstenEnt-
wicklungen. Trotzdem könnenwir schon jetzt darauf
hinweisen, dass sich inder täglichenArbeit der EKR
dieBedeutungder Strafnorm zeigt.
Der Kampf gegenRassismus hat viele Facettenund
kannnur geführtwerden, wenn alleAkteure ihre
Kräftebündeln. Für die EKR ist daher die Zusam-
menarbeitmit denKantonen, der Fachstelle für
Rassismusbekämpfung FRB, denMenschenrechts-
organisationenunddenVertreternaller Ebenender
Zivilgesellschaft zentral. Rassismus hat nichtsmit
Meinungsfreiheit zu tun. Rassismus verletzt die Inte-
grität unddieWürdedesMenschenundmuss daher
bekämpftwerden.
MartineBrunschwigGraf, Präsidentinder EKR