7
DiskriminierungsschutzwirdeinBestandteil
der Integrationsprogramme
Ab Januar 2014werden sämtliche Schweizer
Kantonedie spezifische Integrationsförderung
imRahmen von kantonalen Integrationspro-
grammenKIP regeln. Zukünftigekantonaleund
kommunale Integrationsprogrammewerden sich
gezielt Fragendes Abbaus struktureller Diskrimi-
nierung, derÖffnungder Institutionen, der Be-
ratung, Präventionund Sensibilisierungwidmen.
Der Diskriminierungsschutzwird einBestandteil
der Integrationsprogramme. Beratungsstellen
sollendiesbezüglichausgebautwerden. Das
«Beratungsnetz für Rassismusopfer» versteht sich
alswichtigeDrehscheibe zur Umsetzungdieser
beidenZiele. Die Fachstelle für Rassismusbekämp-
fung FRBerarbeitet zusammenmit den kantona-
lenund kommunalen IntegrationsstellenGrund-
lagen für dieseArbeit undbegleitet sieunter
anderemmit einemCoachingangebot.