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            DiskriminierungsschutzwirdeinBestandteil
          
        
        
          
            der Integrationsprogramme
          
        
        
          Ab Januar 2014werden sämtliche Schweizer
        
        
          Kantonedie spezifische Integrationsförderung
        
        
          imRahmen von kantonalen Integrationspro-
        
        
          grammenKIP regeln. Zukünftigekantonaleund
        
        
          kommunale Integrationsprogrammewerden sich
        
        
          gezielt Fragendes Abbaus struktureller Diskrimi-
        
        
          nierung, derÖffnungder Institutionen, der Be-
        
        
          ratung, Präventionund Sensibilisierungwidmen.
        
        
          Der Diskriminierungsschutzwird einBestandteil
        
        
          der Integrationsprogramme. Beratungsstellen
        
        
          sollendiesbezüglichausgebautwerden. Das
        
        
          «Beratungsnetz für Rassismusopfer» versteht sich
        
        
          alswichtigeDrehscheibe zur Umsetzungdieser
        
        
          beidenZiele. Die Fachstelle für Rassismusbekämp-
        
        
          fung FRBerarbeitet zusammenmit den kantona-
        
        
          lenund kommunalen IntegrationsstellenGrund-
        
        
          lagen für dieseArbeit undbegleitet sieunter
        
        
          anderemmit einemCoachingangebot.