TANGRAM 34 Bulletin della CFR Dicembre 2014 - page 36

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Humor, Satireund Ironie
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L’humour, la satire et l’ironie
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Umorismo, satirae ironia
RechtlicheGrenzen
Les limitesposéespar ledroit
I limiti posti dal diritto
TANGRAM 34
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12/2014
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TarekNaguib
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Recht § einfach kompliziert · Rassismus, Sexismus, Ableism etc. in der Comedy
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IchbenutzedenUnterstrich_ inAnlehnunganeinenVor-
schlag von Steffen Kitty Herrmanns: «Er markiert einen
Platz, den unsere Sprache nicht zulässt. Er repräsentiert
all diejenigen, die entweder von einer zweigeschlecht-
lichen Ordnung ausgeschlossen werden oder aber nicht
Teil von ihr sein wollen. Mit Hilfe des _ sollen all jene
Subjekte wieder in die Sprache eingeschrieben werden,
die gewaltsam von ihr verleugnet werden.» (Herrmann,
Queer(e) Gestalten
, insb. S. 64).
Bibliografie
Rohit Jain, «Staatsfernsehen für die weissen Herrschaf-
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WOZdieWochenzeitung,
24.01.2014
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Barack Obama durfte als «Neger» be-
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Und zum Schluss
Wer den Kampf gegen Rassismus, Sexis-
mus, Antisemitismus, Heterosexismus, Ab-
leism, Ageism und andere -Ismen produktiv
führen möchte, muss auf verantwortliche
Weise Comedy und Satire widersprechen, die
mit Stereotypen über Gruppen operieren, die
gesellschaftlich stigmatisiert sind. Akzeptanz
durch Diskurs für das Problem zu schaffen ist
Voraussetzung dafür, dass dies sowohl Satiri-
ker_innen als auch Satire-Konsument_innen
gelingt. Wie diese Akzeptanz geschaffen
werden kann bzw. wie eine produktive Mo-
bilisierung einer selbst- und gegenkritischen
Reflexion ermöglicht wird, lässt sich nicht
pauschal beantworten. Das Recht hat hierbei
drei Aufgaben: Erstens nimmt es die staatli-
chen Behörden in die Pflicht, sich Vorurteilen
entgegenzusetzen. Konkret könnennicht nur
Legislativ-, sondernauchExekutivpolitiker_in-
nen Satire kritisieren, wenn sie stigmatisierte
Gruppen trifft. Dies erfordert praktische Cou-
rageund theoretischeReflexion. Zudemkann
Satire in der Bildung kritisch reflektiert wer-
den. Zweitens hat das Recht dafür zu sorgen,
dass stigmatisierte Stimmen an machtvolle
Positionen innerhalb der Comedy-Produktion
gelangen. Drittens sind verwaltungsrechtliche
Diskriminierungsverbote zu verankern, die
extensiver als im Strafrecht einemachttheore-
tisch orientierte Interpretation von Diskrimi-
nierung mittels verhältnismässiger Massnah-
men stipulieren.
Tarek Naguib, Jurist, ist seit 2012 wissenschaftlicher Mit-
arbeiter an der ZHAW. Er verfasst eine rechtstheoretische
Dissertation zum schweizerischen Antidiskriminierungs-
recht. War von 2004-2008 juristischer Mitarbeiter im Se-
kretariat der EKR.
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